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ISO 20022: Machen Sie Ihren Auslandszahlungsverkehr zukunftssicher

Mit der ISO-Norm 20022 spricht der globale Zahlungsverkehr eine neue Sprache. Der neue Standard modernisiert Ihre Auslandstransaktionen. Für Unternehmen, die noch das DTAZV-Format nutzen und unstrukturierte Adressdaten pflegen, ist es nun Zeit zu handeln. Zusätzlich werden ältere SEPA-Dateiformate abgelöst und unter bestimmten Bedingungen strukturierte Adressangaben eingeführt. Prüfen Sie, ob Anpassungen in Ihren Zahlungsprozessen erforderlich sind. 

Das Wichtigste in Kürze

  • ISO 20022 ist ein internationaler Standard für Finanznachrichten. Das bisherige DTAZV-Format wird durch ein auf ISO 20022 basierendes XML-Nachrichtenformat ersetzt. Ab dem 14. November 2026 können Auslandszahlungen nur noch im neuen Format eingereicht werden.
  • Es ändern sich außerdem bestimmte SEPA-Nachrichtenversionen, was System-Updates erforderlich macht. Diese Änderungen gelten ebenfalls ab dem 14. November 2026.
  • Vollständig unstrukturierte Adressdaten können Sie dann nicht mehr abgeben. Stellen Sie Ihre Systeme und Prozesse um, prüfen Sie Ihre Software-Versionen und bereiten Sie zum Beispiel Banking- und ERP-Systeme und Zahlungsdateien vor.

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Quelle: DZ BANK • Länge: 03:05 • Veröffentlicht: 15.07.2026

Was ist die ISO-Norm 20022?

Die ISO-Norm 20022 ist ein internationaler Standard für Datenaustausch im Finanzwesen. Sie definiert neue einheitliche XML-basierte pain-Formate. pain steht für „Payment Initiation“. Mit diesen einheitlichen Nachrichtenformaten werden strukturierte Daten für den weltweiten Zahlungsverkehr und andere Finanztransaktionen bereitgestellt. Die Daten fließen vom Absender bis zum Empfänger und zwischen den Banken.
Durch ISO 20022 sollen Zahlungsformate weltweit harmonisiert, die Datenqualität erhöht und Prozesse leichter automatisierbar werden.

Welche Systeme sind bei Unternehmen betroffen?

Grundsätzlich ist der komplette Zahlungsverkehr von der Umstellung der Formate betroffen. Besonders relevant ist die Änderung für Unternehmen, die Zahlungsaufträge als Datei erzeugen und an ihre Bank übertragen, zum Beispiel

  • alle Systeme, mit denen Sie Zahlungen elektronisch über EBICS oder FinTS einreichen,
  • Banking-Software,
  • Buchhaltungs- oder ERP-Systeme,
  • Zahlungsverkehrs- und Freigabeprozesse und
  • Adress- und Geschäftspartnerstammdaten.

Umstellung auf strukturierte und hybride Adressdaten

Bei Zahlungen mit Auslandsbezug werden im ISO 20022-Format – wie bisher – die Adressdaten der beteiligten Parteien angegeben. Die neuen Formate nutzen allerdings bevorzugt strukturierte Adressfelder. Das heißt, dass jede Adressangabe in einem dafür definierten Feld steht. Bei Adressen in Deutschland gehören beispielsweise der Name der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, die Straße, die Hausnummer, die Postleitzahl, die Stadt und das Land jeweils in ein eigenes Feld.
Ab dem 14. November 2026 akzeptieren Banken nur noch strukturierte oder hybride Adressangaben. Wir empfehlen Ihnen, vollständig strukturierte Adressdaten zu verwenden.

Beispiel für vollständig strukturierte Adressdaten mit den Pflichtfeldern "Stadt" und "Land"

Vollständig strukturierte Adressdaten

Sie übermitteln alle Adressdaten, wie zum Beispiel Name, Straße oder Hausnummer, in den dafür vorgesehenen Feldern. Das stellt eine sehr effiziente Verarbeitung sicher.

 

Beispiel für hybride Adressbelegung mit den Pflichtfeldern "Stadt" und "Land".

Hybride bzw. semi-strukturierte Adressbelegung

Sie übermitteln eine Kombination aus strukturierten Pflichtangaben, bestehend aus Namen, Stadt und Land, ergänzt um unstrukturierte Zusatzinformationen. Diese ergänzenden Angaben tragen Sie in Adresszeilen ein. Hier können Sie zum Beispiel die Straße und die Hausnummer eintragen. Sie dürfen allerdings nur zwei solcher Freitext-Zeilen verwenden. Zudem ist die doppelte Angabe von Informationen in strukturierten und Freitext-Zeilen nicht zulässig.

Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Im November besteht für Unternehmen ein zusätzlicher Handlungsbedarf bei bestimmten SEPA-Dateien und den Adressangaben.

Änderungen bei Adressdaten im SEPA-Zahlungsverkehr

Die Voraussetzungen, unter denen die Pflicht zur Übermittlung von Adressdaten bei SEPA-Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) greift, bleiben unverändert. Neu ist die Anforderung an das Format: vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert (hybrid) statt bisher unstrukturiert.

  • Empfohlen: Die Bezogenenadresse beziehungsweise Debitor-Adresse sollte bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab dem 1. Cent vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.

    Wichtig:
     Generell wird die Angabe von (semi-)strukturierten Adressen empfohlen, da die nationalen Besonderheiten und Anforderungen von Banken außerhalb des EWR variieren können.

  • Pflicht: Die Debitor-Adresse muss bei SEPA-Lastschriften außerhalb des EWR ab 1.000 Euro vollständig strukturiert bzw. semi-strukturiert angegeben werden.
    Keine Pflicht bei SEPA-/Echtzeitüberweisungen außerhalb des EWR.

    Wichtig:
    Werden – wie heute oft üblich – dennoch freiwillig Adressdaten mitgeliefert, müssen diese zukünftig zwingend vollständig strukturiert oder semi-strukturiert sein. Unstrukturierte Adressdaten führen zur Ablehnung des Zahlungsauftrags.

Änderungen bei SEPA-Zahlungsaufträgen

Innerhalb des heute schon genutzten ISO 20022-Standards steht ein Versionsupdate an. Mehr Informationen dazu finden Sie auch beim Deutschen Kreditinstitut. Ab dem 14. November 2026 werden bei Zahlungsaufträgen ausschließlich folgende XML-Formate entgegengenommen:

  • Bei SEPA-Überweisung, Euro-Eilüberweisung, Echtzeitüberweisung: pain.001.001.09
  • Bei SEPA-Basis- und Firmenkundenlastschrift: pain.008.001.08
  • Die zugehörige Statusrückmeldung (Status Report) erfolgt jeweils im Format pain.002.001.10 (Auftragsart HAC). Pain.002 ist die ISO 20022 XML-Nachricht „CustomerPaymentStatusReport”, mit der die Bank Ihnen den Status eines zuvor eingereichten Zahlungsauftrags zurückmeldet.
  • Ältere Formate können ab dem 14. November nicht mehr verarbeitet werden.
    Wir bitten Sie, die Umstellung Ihrer Systeme rechtzeitig vor dem Stichtag abzuschließen. Beachten Sie, dass es andernfalls nach der jeweiligen Cut-off-Zeit am 13. November 2026 zu zeitlich verzögerten Abweisungen kommen kann. Das betrifft auch terminierte Zahlungen und Freigaben aus der verteilten elektronischen Unterschrift.

Checkliste: In vier Schritten zur Umstellung auf ISO 20022

  1. Analysieren und planen: Identifizieren Sie die Systeme, die noch DTAZV-Dateien, ältere SEPA-Dateiversionen oder vollständig unstrukturierte Adressdaten erzeugen oder verarbeiten und daher umgestellt werden müssen. Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre Schnittstellen und Freigabeprozesse. Prüfen Sie terminierte Aufträge und VEU-Aufträge, deren Ausführung oder vollständige Freigabe erst nach dem 14. November 2026 vorgesehen ist. Erstellen Sie einen Zeitplan, mit dem Sie bis spätestens Ende des dritten Quartals 2026 die Umstellung abschließen.
  2. Software aktualisieren: Kontaktieren Sie bei Bedarf die Anbieter Ihrer Banking Software bzw. ERP-Systeme. Klären Sie, ab wann die notwendigen Updates zur Verfügung stehen, und planen Sie Zeit für Installation und Konfiguration ein.
  3. Adress- und Stammdaten prüfen und anreichern: Prüfen und vervollständigen Sie Ihre Stammdaten. Stellen Sie sicher, dass Sie die Adressen Ihrer internationalen Zahlungspartner strukturiert erfassen. Bereiten Sie sich in jedem Fall darauf vor, ergänzend zum Namen des Geschäftspartners mindestens auch die Pflichtfelder Stadt und Land anzugeben.
  4. Testen und umstellen: Planen Sie eine Testphase für die neuen Zahlungsdateien ein. Stimmen Sie mit Ihrem Systemanbieter die Umstellung rechtzeitig bis zum Ende der Frist am 14. November 2026 ab. 

Haben Sie noch Fragen?

Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater bei der Volksbank Heinsberg eG.

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FAQ

Was ist XML und warum ist es für die ISO-20022-Migration wichtig?

XML (Extensible Markup Language) ist eine Sprache, die Daten hierarchisch strukturiert. Sie speichert Daten in einem Format, das Menschen lesen und Maschinen verarbeiten können. Die ISO 20022-Formate basieren auf diesem XML-Schema. Das macht sie flexibel, erweiterbar und in verschiedenen Systemen automatisiert verarbeitbar.

Muss ich meine ERP-Anwendung oder Banking-Software anpassen?

Sprechen Sie kurzfristig mit Ihrem Systemanbieter über dessen Zeitplan oder informieren Sie sich über die üblichen Wege über die SEPA Format-Updates. Für die vollständige ISO 20022-Implementierung im Auslandszahlungsverkehr und die Bereitstellung von strukturierten Adressdaten benötigen Sie je nach Systemlandschaft aufwändigere Umstellungen für Zahlungs- und Übertragungssysteme.

Wo finde ich Detailinformationen zum neuen Format?

Die Deutsche Kreditwirtschaft informiert über die jeweils aktuellen Datenformate.

Ab wann kann ich auf das pain.001-Format im Auslandszahlungsverkehr umstellen?

Das pain.001-Format zur Einreichung via EBICS wird von uns bereits unterstützt. Sie können mit der Umstellung ab sofort starten. Wir empfehlen, dass Sie ausreichend Zeit für Tests einplanen.

Was passiert, wenn ich meine Systeme nicht rechtzeitig auf die neuen SEPA-Formate umstelle?

Nach der Cut-off-Zeit am 13. November 2026 kann es zu zeitlich verzögerten Abweisungen kommen. Das gilt auch für bereits terminierte Zahlungen. Schließen Sie daher die Systemumstellung rechtzeitig vor dem 13. November 2026 ab, um Zahlungsverzögerungen oder -abweisungen zu vermeiden.

Sind auch die elektronischen Kontoinformationsformate wie Kontoauszüge von einer Umstellung betroffen?

Die Umstellung der MT-Nachrichtenformate auf die camt-Formate (camt.052 für Vormerkposten, camt.053 für Umsatzinformationen und camt.054 für Sammeldateien) ist bereits zum November 2025 bei allen Firmenkundinnen und -kunden umgesetzt worden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: wenn Sie die MT940-Umsatzinformationen nicht gemäß des Standards der Deutschen Kreditwirtschaft, sondern gemäß des Swift-Standards senden oder empfangen, gilt eine verlängerte Frist bis November 2028.

  • Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Zuletzt aktualisiert am 12.08.2026.