Gesellschaft und Wirtschaft stehen durch hohe Corona-bedingte Umsatzausfälle immer noch vor immensen Herausforderungen. Um noch mehr Unternehmen mit solchen Ausfällen finanziell zu
unterstützen, haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ihre Überbrückungshilfen verlängert und vereinfacht sowie den Katalog der förderfähigen Projekte erweitert.
Finanzielle Unterstützung jetzt beantragen
Überbrückungshilfe III für Investitionen in Digitalisierung
Nun können auch Investitionen in Digitalisierung einmalig bis zu 20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.
Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und nutzen Sie Ihre Chance auf Unterstützung: Je nach Umsatzeinbußen können bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet werden!
Sind Sie antragsberechtigt?
- deutsche Unternehmen bis zu einem Umsatz von 750 Mio. Euro im Jahr 2020 (Fördergrenze entfällt für Unternehmen, diedirekt von Schließungsanordnungen betroffen sind)
- Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb
- Unternehmensgründung vor dem 1. Mai 2020
- Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent je Monat im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019
Die Förderung kann u.a. für Kassensysteme unseres Partners REA Card beantragt werden.
Informieren Sie sich hier über die digitalen Kassensysteme unseres Partners REACard: