Elterngeld, Kindergeld, Freibetrag: Familien werden vom Staat gefördert. Doch wer welche Leistungen unter welchen Voraussetzungen erhält, ist vielen Vätern und Müttern gar nicht bekannt. Deshalb ist es ratsam sich rechtzeitig zu informieren.
Familienförderung
Staatliche Unterstützung für Familien
Anspruch
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die
- ihre Kinder nach der Geburt selbst erziehen und betreuen,
- nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind,
- mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und
- einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Um das Elterngeld zu bekommen, müssen die Eltern es schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen.
Dauer
Elterngeld können Eltern ab der Geburt des Kindes bis zu 14 Monate lang erhalten. Diesen Zeitraum können sie frei untereinander aufteilen. Ein einzelner Elternteil kann die Leistung für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Alleinerziehende können aufgrund des fehlenden Partners und Wegfall des Einkommens volle 14 Monate lang Elterngeld in Anspruch nehmen.
Höhe
Das Elterngeld beträgt bis zu 67 Prozent des wegfallenden durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes, ohne Mutterschutzfrist. Die Höhe beläuft sich auf mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Familien mit mehreren Kindern erhalten noch einen Geschwisterbonus. Auch Mehrlingsgeburten erhöhen das Elterngeld zusätzlich.
Mutterschaftsgeld
Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht während der so genannten Mutterschutzfrist. In dieser Zeit zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bis zu 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Der Arbeitgeber stockt dieses bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Arbeitnehmerinnen, die privat oder familienversichert sind, erhalten bis zu 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Es gelten allerdings weitere Voraussetzungen. Ausführliche Informationen erhalten Sie über den Link "Mehr zum Kindergeld".
Anspruch auf Kindergeld
Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und zwar für
- alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
- für Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr und
- für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.
Höhe des Kindergeldes
Die Höhe des Kindergeldes ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt:
- 219 Euro monatlich für das erste und zweite Kind,
- 225 Euro monatlich für das dritte Kind und
- 250 Euro monatlich für das vierte und jedes weitere Kind.
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkasse bei den Agenturen für Arbeit.
Kinderzuschlag
Deckt das Einkommen berufstätiger Eltern den Bedarf der Kinder nicht, kann der so genannte Kinderzuschlag gewährt werden. Dieser wird für unverheiratete, im Haushalt der Eltern lebende Kinder unter 25 Jahren bewilligt. Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung und wird von der Familienkasse ausgezahlt. Für die Bewilligung gelten aber gewisse Voraussetzungen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem Link "Kinderzuschlag".
Steuervorteile
Steuerpflichtige mit Kindern sind finanziell weniger leistungsfähig als Kinderlose mit gleichem Einkommen. Deshalb gibt es verschiedene kindbezogene Regelungen, die zur steuerlichen Entlastung von Eltern beitragen, wie beispielsweise die Berücksichtigung von Betreuungskosten, Freibeträge für Kinder oder der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Betreuungskosten
Nach jüngster Rechtsprechung können Alleinerziehende die Betreuungskosten als Mehrbedarf zusätzlich zum gesetzlichen Unterhalt gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einfordern. Eltern, die für die Betreuungskosten selbst aufkommen, können diese über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung nichtschulpflichtiger Kinder.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Informationen können eine persönliche Beratung durch die entsprechenden Ansprechpartner in den Bundesministerien, Behörden und Beratungsstellen nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 23. Januar 2021