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Autofinanzierung

Deinem Auto entgegen sparen

Das eigene Auto ist einer der wichtigsten Gebrauchsgegenstände im Alltag der Deutschen. Gezielt auf Dein Auto zu sparen, statt es zu finanzieren, macht Dich flexibler.

Lass Dir dabei von uns helfen und die beste Lösung finden.

Und sollte es nicht reichen, helfen wir Dir gerne bei deiner individuellen Finanzierungslösung, mithilfe unserer maßgeschneiderten Kredite.


Autoversicherung

Sicher unterwegs

Der Kaufpreis deckt nicht alle Kosten für ein neues Auto ab. Kalkuliere auch die Ausgaben für die Versicherung in Deine Rechnung ein. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Autohalter in Deutschland Pflicht. Mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erhältst Du zusätzliche Leistungen.

  Haftungsansprüche
Dritter nach einem Unfall

Unverschuldete Schäden z. B. durch Diebstahl oder Unwetter

Reparaturkosten  nach selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus

Schutz im Ausland und mit fremden Fahrzeugen Entschädigung für Fahrer und Insassen
Pflicht:
Kfz-Haftpflicht

 

       
Sinnvoll:
Teilkasko

     
Rundum:
Vollkasko

   
Extras:
Schutzbrief
       
Plus:
Fahrerschutz
       

Minimum: Kfz-Haftpflichtversicherung

Für die Anmeldung des neuen Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigst Du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Sie belegt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Wagen. Du willst mehr als die Basis-Leistungen? Eine Teilkaskoversicherung zahlt beispielsweise bei Diebstahl oder Schäden durch Unwetter. Mit einer Vollkaskoversicherung ist Dein Auto für alle Fälle abgesichert.

 

Neues Auto – neuer Versicherungsschutz

Der neue Wagen ist eine gute Gelegenheit, um Deinen Versicherungsschutz zu prüfen. Insbesondere für Neuwagen, „Vielfahrer“ oder Auslandsreisen reicht der bestehende Standard nicht immer aus. Wir beraten Dich sehr gerne individuell zum Thema Autoversicherung zusammen mit unseren Kollegen der R+V.


Fahren mit 17 Jahren

Früh übt sich...

...das gilt auch für den Führerschein. Wem es mit dem Führerschein nicht schnell genug geht, der meldet sich für das begleitete Fahren ab 17 Jahren an. Damit dürfen bereits minderjährige Fahranfänger mit einer Begleitperson Auto fahren. Diese Begleitperson muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen. Alle wichtigen Informationen und Regeln zum begleiteten Fahren haben wir für Dich zusammengefasst.

Die häufigsten Fragen

Wann kann ich mich anmelden und die Prüfung für das Fahren ab 17 ablegen?

Du kannst dich bereits mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule für begleitetes Fahren anmelden. Die theoretische Führerscheinprüfung darfst Du frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag ablegen. Einen Monat bevor Du 17 wirst, kannst du Dich an die praktische Fahrprüfung wagen.

Welche Anforderungen muss die Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit fünf Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzen. Sie darf im Verkehrszentralregister in Flensburg nicht mehr als einen Punkt haben. Während der Fahrt gilt für die Begleitperson die Maximalgrenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut.

 

Erhält man beim begleiteten Fahren ab 17 mit bestandener Prüfung einen vollwertigen Führerschein?

Minderjährige Fahrer erhalten zum 17. Geburtstag keinen Führerschein im Scheckkartenformat, sondern eine sogenannte Prüfbescheinigung. Sie ist eine Sonderreglung und gilt ausschließlich in Deutschland sowie Österreich. Der Fahranfänger muss die Prüfungsbescheinigung beim Fahren mit sich führen. Darin sind auch die Begleitpersonen namentlich eingetragen.

Die wichtigsten Infos

Begleitetes Fahren für mehr Sicherheit im Straßenverkehr

Das begleitete Fahren ab 17 Jahren ist in Deutschland bereits gängige Praxis und ein großer Schritt zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Die Begleitung unterstützt mit ihrer Erfahrung den Führerscheinneuling im Straßenverkehr. Sie kann ihm so die anfängliche Unsicherheit nehmen und dazu beitragen, Unfälle zu verhindern.

 

Grundvoraussetzung: Erlaubnis der Eltern

Die Angabe der Begleitpersonen erfolgt bereits bei Antragstellung. Eine Person kurzfristig zu bestimmen und mit dieser loszufahren, ist nicht erlaubt. Bei allen Fahrten ist es daher notwendig, eine eingetragene Begleitperson dabei zu haben. Verstöße gegen diese Auflage führen zu einer Geldstrafe und einem Eintrag ins Verkehrszentralregister.

Begleitperson

Da die Fahranfänger beim begleiteten Fahren noch minderjährig sind, müssen die Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben.

 

Schutz und Pflichten beim Fahren ab 17

Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Autofahrt als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie darf jedoch nicht in das Fahrgeschehen eingreifen. Auch minderjährige Fahrer tragen während der Teilnahme am Straßenverkehr alleine die Verantwortung für Ihr Fahrverhalten. Bei Unfällen oder in Gefahrensituationen haften Sie selbst. Um sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe im Straßenverkehr oder Ansprüche Dritter zu verteidigen, ist eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung empfehlenswert. Damit kannst du dich im Zweifelsfall vor hohen Anwalts- und Gerichtskosten schützen.


Führerscheinquiz

 

Bevor Du das Steuer übernehmen und losfahren darfst, sind Deine Fachkenntnisse gefragt:

Auf die theoretische Führerscheinprüfung folgt die praktische Fahrprüfung, die Du beide bestehen musst.

Mit unserem Wissensquiz testest Du Dein theoretisches Wissen.

Alle wichtigen Infos findest Du auch nochmal zusammengefasst in unserer Broschüre