Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 219 Euro.
Für das dritte Kind werden 225 Euro gezahlt, für jedes weitere Kind 250 Euro.
Beantragen können Eltern die Leistung bei der Familienkasse vor Ort. Diese ist meist an die Agentur für Arbeit angebunden.
Wer mehr Geld verdient, für den ist möglicherweise der Kinderfreibetrag sinnvoller als das Kindergeld. Die Prüfung übernimmt das Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Als Anhaltspunkt: Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 33.500 Euro, für Paare ab 63.500 Euro.
Genau genommen setzt sich das, was umgangssprachlich als Kinderfreibetrag bezeichnet wird, aus zwei Freibeträgen zusammen:
dem eigentlichen Kinderfreibetrag, der 2021 für Paare bei 5.460 Euro liegt,
sowie dem Erziehungsfreibetrag von 2.928 Euro.
Insgesamt ergeben sich so 7.812 Euro Steuervergünstigung für Eltern.
Im Zeitraum von sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt – der sogenannten Mutterschutzfrist – haben Mütter Anspruch auf das Mutterschaftsgeld der Krankenkassen oder das Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Wer monatlich mehr als 390 Euro netto verdient, erhält außerdem einen Arbeitgeberzuschuss.
Gesetzlich Versicherte beziehen das Mutterschaftsgeld über ihre Krankenkasse. Dafür benötigst Du eine Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin. Die gibt es frühestens sieben Wochen vor dem erwarteten Termin.
Wer sich um sein neugeborenes Kind kümmert und dafür seinen Job unterbricht, kann Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Höhe hängt vom Einkommen im Jahr vor der Geburt ab.
Das Minimum liegt bei 300 Euro pro Monat. Diesen Sockelbetrag erhalten auch Eltern, die nicht erwerbstätig waren. Das maximale Elterngeld beträgt monatlich 1.800 Euro. Alleinerziehende erhalten 14 Monate Elterngeld. Paare nur dann, wenn jedes Elternteil eine Zeit lang das Kind betreut. Sonst gibt es die Unterstützungsleistung für zwölf Monate.
Die staatliche Förderung wird bei der Elterngeldstelle im Heimatbezirk beantragt. Der Arbeitgeber muss schriftlich darüber informiert werden, für welchen Zeitraum Elternzeit genommen werden soll.
Eltern, die getrennt von ihren Kindern leben, sind unterhaltspflichtig. Bleiben diese Zahlungen aus, unterstützt das Jugendamt mit einem Unterhaltsvorschuss.
Für Kinder unter sechs Jahren werden 150 Euro pro Monat gezahlt
Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren erhalten 202 Euro
Danach gibt es bis zum Alter von 17 Jahren 272 Euro monatlich
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des Antragstellers.
Eltern, die mit ihren Einkünften ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, aber nicht den ihrer Kinder, erhalten auf Antrag den Kinderzuschlag (max. 202 Euro).
Die Hilfe wird gezahlt, wenn Eltern nur ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, nicht aber den ihres Kindes.
Familien, die den Kinderzuschlag oder andere Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Wohngeld erhalten, können auch Geld- oder Sachmittel aus dem Bildungspaket nutzen. Dazu zählen zum Beispiel Hilfen für den Schulbedarf, für Ausflüge mit der Kita oder Mitgliedsbeiträge in Vereinen.
Werdende Eltern mit wenig Geld können in Schwangerschaftsberatungsstellen finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.
Wer dringend eine Auszeit braucht, kann eine Mutter-Kind-Kur oder eine Vater-Kind-Kur beantragen. Voraussetzung ist, dass ein Arzt eine solche Kur für medizinisch notwendig hält. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten
Der Bund unterstützt Familien mit dem Baukindergeld dabei, Wohneigentum zu kaufen oder zu bauen. Den staatlichen Zuschuss in Höhe von 12.000 Euro pro Kind gibt es allerdings nur für Kaufverträge, die vor dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet werden. Danach läuft die Förderung aus.
Im Durchschnitt liegen die Kosten für ein Kind laut Statistischem Bundesamt bei 600 Euro im Monat. Daraus ergibt sich bis zum 18. Lebensjahr eine Summe von rund 130.000 Euro. Dabei sind die Ausgaben für Kinder bis sechs Jahre am niedrigsten und steigen mit dem Alter bis zur Volljährigkeit.
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