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Zinstreppe

Zinstreppe

Von steigenden Zinsen profitieren

Legen Sie Ihr Geld mit der Zinstreppe Ihrer Volksbank Heinsberg eG an. Bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen attraktiven Zinssatz.

Das Festgeld Zinstreppe ist eine Termineinlage mit fest vereinbarter Verzinsung und ohne Verfügungsmöglichkeit während der Laufzeit. Der Anlagebetrag wird in drei gleich große Teilbeträge aufgeteilt, die unterschiedliche Laufzeiten von 1, 2 und 3 Jahren haben. Die Auszahlung der Zinserträge der einzelnen Festgelder findet jährlich nach Vertragsbeginn statt.

Die Zinstreppe im Überblick

Vorteile

  • Fester Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit
  • Gleichmäßige Aufteilung des Anlagebetrages
  • Sichere Geldanlage mit attraktiven Zinsen (Mindesteinlage 7.500 Euro)
  • Sukzessive Partizipation an steigenden Zinsen selbst in unsicheren Zeiten
  • Wiederanlage erfolgt zum dann gültigen Zinssatz

Mit der Zinstreppe von steigenden Zinsen profitieren

3-jährige Zinstreppe

Die Zinstreppe teilt Ihren Anlagebetrag in 3 gleichmäßige Teile auf. Jeder Teil wird in eine separate Termineinlage zu einer unterschiedlichen Laufzeit angelegt. Der erste Teil wird für 1 Jahr, der zweite Teil für 2 Jahre und der dritte Teil für 3 Jahre angelegt. Dadurch entsteht eine Zinstreppe, die Ihnen eine attraktive Rendite garantiert. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.

Steigen die Zinsen also weiter, können Sie bereits nach einem Jahr Ihr Geld erneut zu einem höheren Zinssatz anlegen. So erhalten Sie immer einen marktgerechten, attraktiven Zins bei gleichzeitiger jährlicher Verfügbarkeit. Sofern Sie die Anlage in dem jeweils ablaufenden Jahr nicht kündigen, erfolgt eine Wiederanlage zu dem dann gültigen Zinssatz für drei Jahre.


Konditionen

3-jährige Zinstreppe

Anlagebetrag (aufgeteilt in 3 gleiche Teilbeträge)Für  Jahr 1Für Jahr 2 Für Jahr 3 
Ab 7.500 EUR1,700 %1,700 %1,800 %

Die Mindesteinlage beträgt 7.500 Euro


Beispielrechnung bei einem Anlagebetrag von 15.000 EUR

Ihr Anlagebetrag von 15.000 EUR wird auf 3 Festgelder von jeweils 5.000 EUR aufgeteilt.

1.Jahr

Festgeld 1: 5.000€ wird zu 1,700 % verzinst.

Festgeld 2: 5.000€ wird zu 1,700 % verzinst.

Festgeld 3: 5.000€ wird zu 1,800 % verzinst.

2.Jahr

Festgeld 2: 5.000€ wird zu 1,700 % verzinst.

Festgeld 3: 5.000€ wird zu 1,800 % verzinst.

3.Jahr

Festgeld 3: 5.000€ wird zu 1,800 % verzinst.


Sie haben interesse an einer Anlage in der Zinstreppe?

 

Telefonisch

unter 02452 925-3000

Chat

Start über die Kontaktlasche rechts

Häufige Fragen zur Zinstreppe

Wie schnell komme ich an mein Geld?

Eine Verfügung über den jeweiligen Teilbetrag ist zum Ende der Laufzeit ohne Kündigung möglich, sofern der Kunde der Bank vor Fälligkeit eine entsprechende Weisung erteilt. Andernfalls wird der jeweilige Teilbetrag zu dem dann geltenden Zinssatz um 3 Jahre prolongiert.

Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?

Der Mindestanlagebetrag beträgt 7.500 EUR.

Wann erfolgt die Zinsgutschrift?

Zinsen werden jährlich zum Jahrestag des Vertragsbeginns des jeweiligen Teilbetrages gutgeschrieben.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Heinsberg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.