- Konto auf Guthabenbasis
- Bargeld ein- und auszahlen
- Überweisung, Lastschrift und Dauerauftrag
Basiskonto
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das in Euro und auf Guthabenbasis geführt wird. Es richtet sich primär an jene Verbraucher, die bisher noch keinen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr haben.
Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Das Basiskonto richtet sich primär an Verbraucher, die bisher noch über keine Kontoverbindung verfügen. Davon profitieren insbesondere Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten. Mit dem Basiskonto haben Sie Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Der Leistungsumfang des Basiskontos
- Bargeldeinzahlungen im Inland
- Bargeldauszahlungen im Inland
- Bargeldauszahlungen im Ausland am Geldautomaten
- Überweisungen
- Lastschriften
- Zahlungen mit der girocard
- Online-Banking
Entgelte und Kosten
Die Entgelte und Kosten der mit dem Basiskonto verbundenen Dienstleistungen sind in unserem "Preis- und Leistungsverzeichnis" beschrieben. Dieses können Sie in unseren Filialen einsehen und auf Nachfrage wird es Ihnen auch ausgehändigt.
Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Bitte füllen Sie den „Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags“ vollständig aus und geben diesen in unserer Filiale in Oberbruch ab.
Die Volksbank Heinsberg eG prüft dann Ihren Antrag und wird Ihnen bei positivem Prüfergebnis innerhalb von zehn Geschäftstagen ein Angebot für ein Basiskonto unterbreiten.
Nutzungsbedingungen
Im Rahmen der Kontoeröffnung werden die maßgeblichen vertraglichen Regeln mit dem Kontoeröffnungsformular vereinbart. Diese nehmen auch Bezug auf unsere Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Banken) und den Sonderbedingungen für Überweisungen, Lastschriften, die girocard und das Online-Banking. Die Bedingungen können Sie in unseren Filialen einsehen und auf Nachfrage werden diese Ihnen auch ausgehändigt.
Häufige Fragen zum Basiskonto
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie ein geeignetes und gültiges Identifikationsdokument - wie beispielsweise Personalausweis, Reisepass, Ausweis- oder Passersatzpapier, Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Ankunftsnachweis. Sollte Ihnen bereits eine Steuer-Identifikationsnummer zugeteilt worden sein, benötigen wir auch diese.