Sichere Anlagealternative ohne Kursschwankungen. Legen Sie Ihr Geld als Kündigungsgeld bei Ihrer Volksbank Heinsberg eG an.
Kündigungsgeld
Sichere Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist
Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1. Die Laufzeit ist unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage, in dieser Zeit ist Ihr Geld fest gebunden. Am Ende der Kündigungsfrist können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben (oder Teile) zugreifen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Liquide Mittel sind immer schnell verfügbar und abrufbar
- Sie setzen auf eine sichere Anlage ohne Kursschwankungen
- Sie legen Ihre Anlagebetrag individuell fest1. Mindesteinlage 5.000 Euro. Aufstockungen sind jederzeit möglich
- Sie bleiben flexibel, Kündigungsfrist von 35 Tagen
- Das Geld ist bei Ihrer Volksbank Heinsberg eG im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt
1 Die Mindesteinlage beträgt 5.000 Euro bis maximal 150.000 Euro.
Konditionen zum Kündigungsgeld
Profitieren Sie hier von unserem Hausbank-Programm
Profitieren Sie als Kunde von unseren attraktiven Konditionen, wenn Sie bestehende Gelder in Kündigungsgeld anlegen. Je nach Hausbank-Status können Sie bis zu 2,250 % Zinssatz p.a. erhalten. Sie bleiben flexibel. Sie können die Geldanlage - ganz oder in Teilbeträgen - täglich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 35 Tagen kündigen.
Hausbank-Status | Basis |
Komfort | Silber | Gold |
Zins p.a. | 1,250 % | 1,500 % | 1,750 % | 2,250 % |
Kennen Sie Ihren Hausbank-Status?
In unserem Hausbank-Programm werden die wichtigsten Finanzprodukte für Sie zusammengefasst. Mit jedem Produkt sind Sie besser versorgt, sammeln Punkte und verbessern Ihren Hausbank-Status. Ermitteln Sie jetzt Ihren Hausbank-Status.
Häufige Fragen zum Kündigungsgeld
Sie können das Kündigungsgeld - ganz oder in Teilbeträgen - täglich kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Erspartes verfügen.
Die Kündigungsfrist beträgt 35 Tage.
Die Mindesteinlage beträgt 5.000 Euro und Sie können bis max. 150.000 Euro anlegen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Heinsberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Das ist möglich. Nur der erstmalige Anlagebetrag muss 5.000 Euro betragen.
Ja, Sie können zu Beginn einen Einmalbetrag einzahlen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.