#deineausbildung

Checkliste/ ToDos vor der Ausbildung

  • Ein Gehaltskonto einrichten

  • Lohnsteuerkarte beim Finanzamt beantragen

  • Sozialversicherungsausweis für den Arbeitgeber kopieren

  • Nachweis der Krankenversicherung anfordern

  • Bei Bedarf eine ärztliche Bescheinigung einreichen

  • Wenn nötig, frühzeitig nach dem polizeilichen Führungszeugnis fragen

  • Vermögenswirksame Leistungen beim Arbeitgeber erfragen

 


Vermögenswirksame Leistungen

Prämien vom Staat

  • VL sind freiwillig, aber in vielen Branchen tarifrechtlich geregelt.
  • VL umfassen maximal 40 Euro monatlich.
  • Beschäftigte mit geringem Einkommen können zusätzlich die so genannte Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten.
  • Das Geld wird über einen Zeitraum von sieben Jahren angelegt. Dann erhältst Du die Summe und eventuelle Prämien ausgezahlt. 

 

Tipp: Frag direkt bei deinem Arbeitgeber nach, ob er dir vL zahlt.

Riester

Jetzt schon an morgen denken.

Gerade im Berufsleben gestartet und jetzt schon an die Rente denken? Das klingt definitv absurd. Aber schon durch mind. 60,- EUR jährlich hast du die Möglichkeit, dass der Staat deine frühzeitige Entscheidung, jetzt schon was fürs Rentenalter zu tun, finanziell unterstützt. Du erhältst z.B. 200,- EUR als Berufseinsteiger*, 175,- EUR Grundzulage und bei Nachwuchs erhältst Du 300,- EUR pro Kind on top.


Beruftsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit trifft heute​ ​fast​ ​jeden Dritten, der unter 30 ist. Nicht nur, wenn Du Dir beim Sport etwas brichst oder Dich bei handwerklichen Tätigkeiten verletzt. Im Gegenteil. Büroangestellte trifft es am häufigsten. Und meistens sind es psychische Probleme. Aber keine Sorge. Unser Verbundpartner R+V sichert Dich bei vielen Erkrankungen ab und hält Dir finanziell den Rücken frei.


Versicherungen

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Ferienjob

Mit einem Ferienjob kannst Du Dir ganz leicht dein Portemonnaie füllen und dir Dinge leisten, für die Eltern nur ungern oder gar nicht in die Tasche greifen wollen.

Mit einem Ferienjob kannst Du Dir ganz leicht dein Portemonnaie füllen und Dir Dinge leisten, für die Eltern nur ungern oder gar nicht in die Tasche greifen wollen.

Hier 8 Fakten über den Ferienjob:

  • Wer über 15 Jahre alt ist, darf während der Ferien ganztags arbeiten allerdings höchstens vier Wochen im Jahr.
  • Volljährige Schüler und Studenten dürfen bis zu drei Monate und maximal 70 Arbeitstage im Jahr jobben. Dann kann der Arbeitgeber Deinen Ferienjob als sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung abrechnen.
  • Als volljähriger Ferienjobber steht Dir ein (Brutto-)Verdienst von mindestens 8,84 Euro pro Stunde zu
  • Bei einem Minijob auf 450-Euro-Basis zahlt man in der Regel keine Steuern
  • Du bist über den Betrieb gesetzlich unfallversichert
  • Jeder Ferienjobber sollte einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen und prüfen
  • Ferienjobber haben sogar Anspruch auf Urlaub: mindestens 20 Tage im Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Jugendlichen Ferienjobbern steht nach dem Gesetz noch mehr Urlaub zu: 17-Jährigen mindestens 25 Werktage, 16-Jährigen 27 Werktage und 15-Jährigen 30 Werktage im Jahr.
  • Bei der Kündigung gelten die normalen gesetzlichen Regelungen. Wer früher als vereinbart kündigen will, kann einen Aufhebungsvertrag machen. Der Chef muss allerdings einverstanden sein.


Nach der Schule Weg-/Ausziehen