PSD2

Einheitliche Standards für die Sicherheit elektronischer Zahlungen

Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie – kurz gesagt PSD2 – verschärft ab dem 14. September 2019 die Nutzung von Online-Zahlungsdiensten und fordert zusätzliche Bestätigungen per TAN-Eingabe. Für alle Online-Banking-Kunden ist es daher wichtig, ein aktuelles TAN-Verfahren zu nutzen.
Denn künftig muss regelmäßig eine TAN eingegeben werden – auch für Umsatzabfragen.
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zur PSD2-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Ihr Online-Banking.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre(n) Kundenberater(in) oder melden Sie sich telefonisch in unserem Service- & BeratungsCenter unter der Telefon-Nr. 02452 925-3000.

Bitte beachten Sie auch unsere Umstellungshilfen, wenn Sie auf das TAN-Verfahren per VR-SecureGo App umstellen möchten.

Wesentliche Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die PSD2 nimmt alle Anbieter von Zahlungsdiensten und Kontoinformations¬diensten in die Pflicht, bei Ihren Angeboten und Leistungen höhere Sicherheitsvorgaben zu beachten.

Alle Anbieter von Zahlungsdiensten (z. B. Amazon, PayPal, Klarna, …) und Kontoinformationsdiensten (z. B. VR-ExtraPlus, DATEV, …)

  • benötigen Ihre ausdrückliche Erlaubnis, um auf Ihr Konto zugreifen zu können UND müssen dabei technische Vorgaben beachten
  • können ohne weitere Erlaubnis maximal 4x pro Tag Ihren Kontostand abfragen
  • benötigen in bestimmten Fällen eine weitere Bestätigung (TAN-Eingabe) von Ihnen
    • wenn öfter als 4x pro Tag der Kontostand abgefragt wird
    • jeweils nach Ablauf von 90 Tagen nach der letzten Bestätigung

So verringern Sie Ihre TAN-Eingaben

Verständlich erklärt: Starke Kundenauthentifizierung mit PSD2

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: August 2019)

Die zusätzliche Bestätigung durch eine TAN-Eingabe wird offiziell als „starke Kundenauthentifizierung“ bezeichnet oder auch „2-Faktor-Authentifizierung“. Für Sie bedeutet das eine weitere Steigerung der Sicherheit, dadurch das zwei unabhängige Faktoren überprüft werden:

  • 1. Faktor: Wissen
    Ihre PIN wird abgefragt, also etwas, das nur Sie wissen!
  • 2. Faktor: Besitz
    Eine TAN wird abgefragt, also etwas, das nur Sie besitzen! Nur mit Ihrem Smartphone oder mit Ihrer girocard kann eine gültige TAN erzeugt werden.

Wichtig zu wissen!

Neuerungen beim eBanking Ihrer Volksbank Heinsberg

  • TAN-Eingabepflicht: Wir haben für Sie von dem Freiraum Gebrauch gemacht, den uns die PSD2 bezüglich der TAN-Bestätigungen ermöglicht. Sie erhalten damit maximalen Komfort bei erhöhter Sicherheit! Künftig müssen Sie in folgenden Fällen eine zusätzliche TAN zur Bestätigung Ihrer Person eingeben:
    • bei der ersten Anmeldung im eBanking ab dem 14.09.19
    • jeweils nach Ablauf von 90 Tagen nachdem Sie sich per TAN-Bestätigung angemeldet haben

Mehr Komfort (weniger TAN-Eingaben) bei Nutzung der VR-Banking App

Unsere VR-Banking App kann an Ihr Smartphone bzw. Tablet gekoppelt werden, so dass eine feste Gerätebindung entsteht. Die Gerätebindung stellt den Faktor „Besitz“ dar.
Anders ausgedrückt: Sie müssen keine zusätzlichen TAN eingeben, wenn Sie regelmäßig die VR-Banking App nutzen.

Wie stellen Sie die Gerätebindung her?

  • Nutzen Sie die Funktion KWITT, die Sie über das Menü der VR-Banking App aufrufen können. Die Gerätebindung erfolgt hierdurch automatisch.
  • Ab Mitte August leitet Sie auch ein neuer Assistent innerhalb der VR-Banking App durch die Gerätebindung.

Umbuchungen innerhalb eigener Konten

Bei Umbuchungen zwischen eigenen Konten – die Konten bei denen Sie Inhaber oder Mitinhaber sind – entfällt die TAN-Eingabe künftig.


Zahlungsverkehrs-Cockpit im eBanking

In unserer Online-Filiale finden Sie im Bereich Service den neuen Menüpunkt Zugriffsverwaltung.


Hier werden künftig die Aktionen von Dienstleistern aufgeführt, denen Sie Zugriff auf Ihr Konto gewährt haben. Es wird dabei unterschieden nach Kontostandsabfragen und Abfragen des aktuellen Verfügungsrahmens sowie nach ausgelösten Zahlungen.
Sie können an dieser Stelle sowohl den Zugriff für Dienstleister aktivieren als auch sperren.


Den Volksbank-LogIn zur Legitimation nutzen

Mit Ihren Zugangsdaten für das eBanking (VR-NetKey/Alias und PIN) können Sie sich bereits heute bei der Bausparkasse Schwäbisch einloggen um Ihre Bausparverträge einzusehen. Dieser Service wird nun weiter ausgebaut, so dass Sie sich mit den bekannten Zugangsdaten auch bei weiteren Verbundpartnern der Volksbank Heinsberg anmelden können und sogar darüber hinaus in teilnehmenden Online-Plattformen und Online-Shops.
Immer, wenn Sie einen der folgenden Buttons sehen, funktioniert der Login mit Ihrer Volksbank:


Kreditkartentransaktionen mit starker Kundenauthentifizierung

 

Ähnlich wie beim Online-Banking muss auch beim Online-Einsatz der Kreditkarte künftig eine TAN eingegeben werden.

Registrieren Sie sich am besten bereits jetzt für den jeweiligen TAN-Service von VISA oder Mastercard. Denn nichts ist ärgerlicher, als Konzertkarten, Urlaubsreservierungen oder Warenbestellungen aufgrund einer fehlenden Registrierung abbrechen zu müssen.

Registrierungsablauf:

  • Installieren Sie die VR SecureGo plus App und richten Sie diese ein.
  • Melden Sie sich jetzt über den Button "Registrierung/Benutzerverwaltung" mit Ihrer Kartennummer und der in die VR-SecureCARD App zugestellten TAN an.
  • Geben Sie unter dem Punkt "Verfahren wechseln" die Kreditkarten-Kennung Ihrer neuen VR SecureGo plus App ein.
  • Bestätigen Sie die Eingabe mit der erhaltenen TAN. Haben Sie die Eingabe so bestätigt, nutzen Sie fortan die VR SecureGo plus App.
  • Falls Sie keine anderen Karten mit der VR-SecureCARD App nutzen, können Sie diese App nun löschen. Andernfalls führen Sie die oben genannten Schritte auch für jede weitere mit der VR-SecureCARD App verbundene Karte durch.

Die 2-Faktor-Authentifizierung wird in der Regel angewendet bei:

  • Ihrer Anmeldung zum OnlineBanking,
  • einem Zahlungsauftrag,
  • einer anderen Aktion, die ein Risiko birgt, wie zum Beispiel eine Adressänderung,
  • Zahlungen mit Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard® oder Visa beim Online-Einkauf und im Geschäft.

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