Die neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie – kurz gesagt PSD2 – verschärft ab dem 14. September 2019 die Nutzung von Online-Zahlungsdiensten und fordert zusätzliche Bestätigungen per TAN-Eingabe. Für alle Online-Banking-Kunden ist es daher wichtig, ein aktuelles TAN-Verfahren zu nutzen.
Denn künftig muss regelmäßig eine TAN eingegeben werden – auch für Umsatzabfragen.
Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zur PSD2-Richtlinie und deren Auswirkungen auf Ihr Online-Banking.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre(n) Kundenberater(in) oder melden Sie sich telefonisch in unserem Service- & BeratungsCenter unter der Telefon-Nr. 02452 925-3000.