- Feste Zinsen für die ganze Laufzeit
- Klare kalkulierbare Erträge
- Zinserträge von bis zu 2,4 % p.a.*
Feste Zinsen mit unserem Sparbrief
Jetzt sicher anlegen
Beim unserem Sparbrief bestimmen Sie ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
*abhängig von der Laufzeit und dem Anlagebetrag
Konditionen
Anlagebetrag > 100.000 €
Laufzeit | Zinsen |
1 Jahr | 2,000 % |
2 Jahre | 2,200 % |
3 Jahre | 2,400 % |
5 Jahre |
2,400 % |
Anlagebetrag > 10.000 €
Laufzeit | Zinsen |
1 Jahr | 1,700 % |
2 Jahre | 1,900 % |
3 Jahre | 2,100 % |
5 Jahre |
2,100 % |
*abhängig von der Laufzeit und dem Anlagebetrag
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen festen Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welchen Zeitraum. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis
zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro
bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder
eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden
damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Heinsberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein
Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle
Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt
abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und
Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen
jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag
erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den
maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen
Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei
Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen
verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer
nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte
Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt –
vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem
Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf
den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.